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   OLG München, 29.05.1998 - 23 U 2481/98   

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OLG München, 29.05.1998 - 23 U 2481/98 (https://dejure.org/1998,11801)
OLG München, Entscheidung vom 29.05.1998 - 23 U 2481/98 (https://dejure.org/1998,11801)
OLG München, Entscheidung vom 29. Mai 1998 - 23 U 2481/98 (https://dejure.org/1998,11801)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Internationale Zuständigkeit; Lugano-Übereinkommen; Handelsrechtsstreit; Örtliche Zuständigkeit; Inländisches Vertriebsbüro; Besonderer Gerichtsstand

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Ansprüche eines Handelsvertreters gegen auftraggebendes Unternehmen - Internationale Zuständigkeit

  • Judicialis

    LGVÜ Art. 5 Nr. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Gerichtsstand der inländischen Zweigniederlassung, internationale Zuständigkeit, Lugano-Übereinkommen, Handelsrechtsstreit, örtliche Zuständigkeit, inländisches Vertriebsbüro, besonderer Gerichtsstand

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 22.11.1978 - 33/78

    Somafer SA / Saar-Ferngas AG

    Auszug aus OLG München, 29.05.1998 - 23 U 2481/98
    In seinem Urteil vom 22.11.1978 (EuGHE 1978, 2183, 2193) hat der EuGH sodann ausgeführt, daß mit dem Begriff der Zweigniederlassung, der Agentur oder der sonstigen Niederlassung ein Mittelpunkt geschäftlicher Tätigkeit gemeint ist, der auf Dauer als Außenstelle eines Stammhauses hervortritt, eine Geschäftsleitung hat und sachlich so ausgestattet ist, daß er in der Weise Geschäfte mit Dritten betreiben kann, daß diese, obgleich sie wissen, daß möglicherweise ein Rechtsverhältnis mit dem im Ausland ansässigen Stammhaus begründet wird, sich nicht unmittelbar an dieses zu wenden brauchen, sondern Geschäfte an dem Mittelpunkt geschäftlicher Tätigkeit abschließen können, der dessen Außenstelle ist.

    Unter den Begriff "aus dem Betrieb" fallen, wie der EuGH ebenfalls am 22.11.1978 entschieden hat (EuGHE 1978, 2183, 2194), zum einen die Rechtsstreitigkeiten, in denen es um vertragliche oder außervertragliche Rechte und Pflichten in Bezug auf die eigentliche Führung der Agentur, der Zweigniederlassung oder der sonstigen Niederlassung selbst geht, wie etwa die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Vermietung des Grundstücks, auf dem die genannten Einheiten errichtet sind, oder mit der am Ort vorgenommenen Einstellung des dort beschäftigten Personals.

  • BGH, 15.05.1991 - VIII ZR 38/90

    Formularklauseln in Wohnungsmietvertrag

    Auszug aus OLG München, 29.05.1998 - 23 U 2481/98
    mbH in das Handelsvertreterverhältnis als Vertragsübernahme sowohl nach österreichischem (§ 1375 ABGB) als auch nach deutschem Recht (§ 305 BGB; BGHZ 95, 88, 93 f.; 96, 302, 307 f.; DtZ 1996, 56, 57) rechtlich möglich, insbesondere auch unter Aufhebung der ursprünglich vereinbarten Schriftform ((§ 883 ABGB - die Vermutung des § 884 ABGB ist hier widerlegt - und § 305 BGB - BGH NJW 1991, 1750, 1751).
  • BGH, 20.06.1985 - IX ZR 173/84

    Übergang der Rechte aus Mietbürgschaft

    Auszug aus OLG München, 29.05.1998 - 23 U 2481/98
    mbH in das Handelsvertreterverhältnis als Vertragsübernahme sowohl nach österreichischem (§ 1375 ABGB) als auch nach deutschem Recht (§ 305 BGB; BGHZ 95, 88, 93 f.; 96, 302, 307 f.; DtZ 1996, 56, 57) rechtlich möglich, insbesondere auch unter Aufhebung der ursprünglich vereinbarten Schriftform ((§ 883 ABGB - die Vermutung des § 884 ABGB ist hier widerlegt - und § 305 BGB - BGH NJW 1991, 1750, 1751).
  • BGH, 27.11.1985 - VIII ZR 316/84

    Anfechtung der Übernahme der Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag über das

    Auszug aus OLG München, 29.05.1998 - 23 U 2481/98
    mbH in das Handelsvertreterverhältnis als Vertragsübernahme sowohl nach österreichischem (§ 1375 ABGB) als auch nach deutschem Recht (§ 305 BGB; BGHZ 95, 88, 93 f.; 96, 302, 307 f.; DtZ 1996, 56, 57) rechtlich möglich, insbesondere auch unter Aufhebung der ursprünglich vereinbarten Schriftform ((§ 883 ABGB - die Vermutung des § 884 ABGB ist hier widerlegt - und § 305 BGB - BGH NJW 1991, 1750, 1751).
  • BGH, 18.10.1995 - VIII ZR 149/94

    Rechtsnatur der Zustimmung zur Vertragsübernahme

    Auszug aus OLG München, 29.05.1998 - 23 U 2481/98
    mbH in das Handelsvertreterverhältnis als Vertragsübernahme sowohl nach österreichischem (§ 1375 ABGB) als auch nach deutschem Recht (§ 305 BGB; BGHZ 95, 88, 93 f.; 96, 302, 307 f.; DtZ 1996, 56, 57) rechtlich möglich, insbesondere auch unter Aufhebung der ursprünglich vereinbarten Schriftform ((§ 883 ABGB - die Vermutung des § 884 ABGB ist hier widerlegt - und § 305 BGB - BGH NJW 1991, 1750, 1751).
  • EuGH, 06.10.1976 - 14/76

    De Bloos / Bouyer

    Auszug aus OLG München, 29.05.1998 - 23 U 2481/98
    Eine solche Niederlassung wird, wie der EuGH zu dem wortgleichen Art. 5 Nr. 5 EUGVÜ schon am 06.10.1976 entschieden hat (NJW 1977, 490, 491), u.a. wesentlich dadurch charakterisiert, daß sie der Aufsicht und Leitung des Stammhauses unterliegt.
  • EuGH, 11.11.1986 - 313/85

    Iveco Fiat / Van Hool

    Auszug aus OLG München, 29.05.1998 - 23 U 2481/98
    Insoweit ermangelt es der schriftlichen Bestätigung der Gerichtsstandsvereinbarungen selbst oder aber der Gesamtheit der übernommenen Vertragsbestimmungen nach Art. 17 Abs. 1 Satz 2 lit. a LGVÜ (EuGH NJW 1987, 2155).
  • LG Baden-Baden, 10.09.2012 - 1 O 17/11

    Internationale Zuständigkeit: Geltendmachung eines Anspruchs auf Zahlung von

    Ferner fallen darunter Streitigkeiten, die sich auf Verbindlichkeiten beziehen, welche die Niederlassung eingegangen ist und die in dem Vertragsstaat zu erfüllen sind, in dem dieser Mittelpunkt der Niederlassung besteht (EuGH, Urteil vom 22.11.1978 - Az. 33/78 -, RIW 1979, 56; OLG München, BeckRS 1998, 30015268).

    Zwar umfasst Art. 5 Nr. 5 EuGVVO auch Streitigkeiten über außervertragliche Verpflichtungen, diese müssen jedoch aus der Tätigkeit entstehen, welche die Niederlassung ausübt (s. EuGH, Urteil vom 22.11.1978 - Az. 33/78 -, RIW 1979, 56; OLG München, BeckRS 1998, 30015268).

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